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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Schweinfurt e.V. findest du hier .

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Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist eine große humanitäre Organisation für alle. Seit ihrer Gründung im Jahre 1913 hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Heute ist sie mit rund 1.300.000 Mitgliedern und Förderern die größte freiwillige Wasserrettungsorganisation der Welt.

Die DLRG ist die Nummer Eins in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung in Deutschland. Die DLRG ist die Nummer Eins in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung in Deutschland. Von 1950 bis zum Jahr 2019 hat die DLRG knapp 22,7 Millionen Schwimmprüfungen und über viereinhalb Millionen Rettungsschwimmprüfungen abgenommen. In über 2.000 örtlichen Gliederungen leisten die ehrenamtlichen Helfer pro Jahr 10,2 Millionen Stunden freiwillige Arbeit für die Menschen in Deutschland.

Ihre Hauptaufgaben sind

  • die Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren im und am Wasser,
  • die Ausbildung der Menschen zu Schwimmern und Rettungsschwimmern,
  • die Organisation und Durchführung eines flächendeckenden Wasserrettungsdienstes.

Rund 47.000 Mitglieder im Wasserrettungsdienst der DLRG wachen jährlich über 3 Millionen Stunden über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern.

Der organisatorische Aufbau der DLRG

Der organisatorische Aufbau der DLRG entspricht im Prinzip der Aufbauorganisation der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt auch bei der DLRG die Bundesebene. Den Bundesländern entsprechen dann die Landesverbände. Die Kreise und kreisfreien Städte spiegeln sich wider in den Bezirken oder Kreisverbänden. Die Gemeinden und Städte finden ihr Pendent in den Ortsgruppen bzw. Ortsverbänden. Das einzelne Mitglied ist Mitglied in der Ortsgruppe oder im Ortsverband und zugleich Mitglied im Bezirk, im Landesverband und im Bundesverband.

 

Die Landesverbände

Die DLRG gliedert sich in 18 Landesverbände mit eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss jedoch mit der Bundessatzung in Einklang stehen und bedarf der Genehmigung des Präsidiums.

Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (Landesverbandstagung, Landesverbandsrat, Landesverbandsvorstand, Schieds- und Ehrengericht, teilweise auch ein Kuratorium). In den Landesverbänden werden die Delegierten gewählt, die ihren Verband in der Bundestagung vertreten.

 

Die Bezirks-, Kreis- und Stadtverbände

Wenn die Bezirke nicht selbst örtliche mitgliederführende Gliederung sind, stellen sie im Prinzip nur eine verwaltungstechnische Zwischeninstanz zwischen den Landesverbänden und der in den Ortsverbänden repräsentierten Mitgliederbasis dar. Es gibt aber auch Stadtbezirke (in kreisfreien Städten), die selbst die mitgliederführende Basis darstellen und keine Ortsverbände gebildet haben.

Die Bezirke - egal ob mit oder ohne Ortsverbände - sind ähnlich strukturiert wie der Bundesverband und die Landesverbände. Sie haben eine eigene Satzung und die vergleichbaren Gremien (Bezirkstagung, Bezirksrat, Bezirksvorstand).

In der Bezirkstagung werden die Delegierten des Bezirks für die Landesverbandstagung gewählt.

 

Die Ortsverbände

Die Träger der praktischen Arbeit sind die Ortsverbände. Ihnen obliegt die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Breitenausbildung in Erster Hilfe, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserrettung, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder. Maßgaben und Richtlinien hierfür sind bundeseinheitlich durch entsprechende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt.

Die Ortsverbände sind die eigentlichen Vereine in der DLRG, in denen sich auch traditionsgemäß eine Vereinskultur herausgebildet hat. Neben den "schönen" Dingen fallen dort auch alle die Pflichtaufgaben an, die eine Vereinsführung beinhalten. Dafür gibt es eine Satzung mit den entsprechenden Spielregeln und die darin verankerten Organe. Wie in den anderen Hierarchieebenen auch finden wir wieder als vergleichbare Gebilde die Ortsverbandstagung und den Vorstand.

Während die obersten Organe (Bundestagung, Landesverbandstagung, Bezirkstagung) je nach Satzung in der Regel nur alle drei oder vier Jahre zusammentreten, tritt die Ortsverbandstagung einmal im Jahr zusammen. Vorstandswahlen erfolgen aber auch hier in der Regel nur alle drei oder vier Jahre (je nach der in der Satzung festgeschriebenen Amtsperiode).

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